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Urteil Theo Wilden: Aussetzung der Urteilsverkündung

29.04.201410:24
Haus Ternell
Haus Ternell

Im Prozess gegen den ehemaligen Direktor des Naturzentrums Ternell hat das Vervierser Strafgericht das Urteil für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft und 6000 Euro Geldstrafe gegen Theo Wilden gefordert, das Gericht sah jedoch nur einzelne Punkte als erwiesen an und sprach ihn in den meisten Punkten frei.

Vor Gericht hatte Theo Wilden von einem Komplott der Ermittler und der Zeugen gesprochen und von einem politischen Spiel. Doch die Staatsanwaltschaft hatte ihm in 20 Anklagepunkten Missbrauch von Gesellschaftsvermögen, Urkundenfälschung, Betrug  und Beschäftigung eines nicht offiziell angemeldeten Mitarbeiters zur Last gelegt.

Den Argumenten der Staatsanwaltschaft konnte das Gericht am Dienstag in den meisten Punkten nicht folgen. So sah das Strafgericht es als erwiesen an, dass Theo Wilden einen Rasentraktor und Utensilien auf Rechnung von Ternell gekauft, diese aber auch privat genutzt hatte. Als erwiesen gelten ebenfalls Reparaturarbeiten an seinem Fahrzeug auf Kosten von Ternell sowie die Tatsache, dass ein Arbeiter in Wildens Privatgarten Arbeiten ausgeführt hatte. Ebenfalls erwiesen ist die Urkundefälschung betreffend der Fahrtkilometer. Für all diese Beschuldigungen wurde die Urteilsverkündung ohne Auflagen ausgesetzt.

In allen anderen Punkten betrachtet das Gericht die von der Verteidigung vorgebrachten Erklärungen als plausibel und spricht Theo Wilden von den Vorwürfen frei. So zum Beispiel im Fall der 4000 Liter Heizöl oder der Kilometerabrechnungen, die mit dem Verwaltungsratspräsidenten abgesprochen waren, um Überstunden zu kompensieren. Hier wurde kein Betrug an der VoG festgestellt. Ebenso plausibel seien die Erklärungen für den Jagdschein, der im Interesse des Unternehmens erworben wurde. Die Kranichskulptur, die Wilden für Ternell erworben und auf seinem Privatgrundstück aufgestellt hatte, wurde ebenso wie Bücher dem Naturzentrum zurückgegeben. Freispruch erfolgte auch für die Nutzung von Firmengut und die Anschuldigung des Betrugs.

Damit ist Theo Wilden von den meisten Beschuldigungen freigesprochen und geht straffrei aus. Das Gericht verurteilte ihn jedoch zur Zahlung eines vorläufigen Schadenersatzes von 10.828 Euro an das Haus Ternell.

Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird, steht noch nicht fest. Dazu hat sie jetzt vierzehn Tage Zeit. Über diese Zeit verfügt auch die Verteidigung, die mit ihrem Mandanten darüber beraten wird.


Bild: Haus Ternell

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