Der Regierungsrat hat beschlossen, dass sich EU-Bürger für solche Stellen bewerben können. Ausgenommen sind sogenannte hoheitliche Bereiche in Regierungsstellen, Diplomatie, Steuerverwaltung, Polizei, Armee und Justiz.
lw/ga
Das Großherzogtum Luxemburg macht den öffentlichen Dienst auch Personen zugänglich, die nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass sich EU-Bürger für solche Stellen bewerben können. Ausgenommen sind sogenannte hoheitliche Bereiche in Regierungsstellen, Diplomatie, Steuerverwaltung, Polizei, Armee und Justiz.
lw/ga