Wegen Umweltvergehen, Bestechung und Steuerhinterziehung müssen sie rund 10.000 Euro Strafe zahlen und außerdem rund 3 Millionen Schadenersatz. Hinzu kommt eine Haftstrafe von 3 Jahren, die durch die U-Haft allerdings als beglichen gilt. Die Haftzeit, die über die U-Haft hinausgeht, war zur Bewährung ausgesetzt worden.
pma/fs