In der kommenden Legislaturperiode darf die Föderalregierung nur die Verfassungsartikel ändern, die nicht im Zuge der sechsten Staatsreform verändert worden sind. Das hat die scheidende Regierung in der sogenannten Revisionserklärung beschlossen.
Dennoch setzt die Deutschsprachige Gemeinschaft weiterhin darauf, eine vollwertige vierte Region im belgischen Staatsgefüge zu werden.
Das Vorhaben ist durch die Revisionserklärung nicht notwendigerweise für die kommenden fünf Jahre aufgeschoben, wie der Staatsrechtler Prof. Christian Behrendt von der Uni Lüttich im BRF erklärte.
"Man muss unterscheiden zwischen dem rein Formalen und dem, was pragmatisch möglich ist. Rein formal ist die Antwort sicherlich so, dass die Verfassungsabänderungserklärung den Titel 1 der belgischen Verfassung - der sagt, wie viele Regionen es bei uns gibt - in den nächsten fünf Jahren nicht abgeändert werden kann."
Belgien besteht also auch in fünf Jahren laut Verfassung aus drei Gemeinschaften und drei Regionen. Eine verfassungsmäßige Deutschsprachige Region ist damit ausgeschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass die Autonomie der DG nicht weiter wachsen könnte.
"Das schließt ja nicht aus, dass die DG bilateral mit der wallonischen Region über weitere Befugnisse verhandeln kann. Und man kann ja auch nicht ausschließen, dass es da vielleicht auch ein Einverständnis der wallonischen Region gibt, bestimmte Bereiche der Provinzhoheit zu übertragen", so Christian Behrendt.
In welchem Umfang Namur weitere Zuständigkeiten abtreten will, ist offen. Zuletzt gab es von Ministerpräsident Rudy Demotte nur ein prinzipielles Einverständnis ohne konkrete Zusagen.
fs/okr - Bild: BRF Fernsehen