Darin bekunden die Gemeinden ihre Solidarität zugunsten der Akademie und der Musikförderung. Gemeinsam übernehmen sie mit 150.000 Euro die Kosten für zwei Verwaltungsstellen sowie eine Musiklehrerstelle und stellen die Räumlichkeiten zur Verfügung. Die DG stellt mit rund 1,5 Millionen Euro den Großteil der Finanzierung. Grundlage des Vertrags ist das neue Dekret zur Organisation des Teilzeit-Kunstunterrichts, das im Frühjahr vom PDG verabschiedet worden war. Dieses gibt der Musikakademie eine juristische Grundlage und regelt die personellen, finanziellen und pädagogischen Einzelheiten des Musikunterrichts.
pma