Die AG GrenzEcho geht gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes in Berufung. Der ehemalige Chefredakteur Gérard Cremer hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt.
In seinem Urteil vom 27. März hatte das Arbeitsgericht die Klage für zulässig befunden und die AG GrenzEcho zur Zahlung einer Kündigungsausgleichsentschädigung verurteilt.
Nach Ansicht des Gerichts habe es keinen schwerwiegenden Grund für eine Kündigung gegeben. Die AG Grenz-Echo sowie deren Rechtsberater sind jedoch der Auffassung, dass es sich beim Fehlverhalten Cremers sehr wohl um einen schwerwiegenden Grund handele und sind deshalb in Berufung gegangen.
Cremers Forderung nach einer Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung wurde hingegen abgewiesen. In der Kommunkation nach außen habe es seitens der Grenz-Echo AG keine böswillige Absicht gegeben, Herrn Cremer zu schaden. Vielmehr sei das Unternehmen zurückhaltend vorgegangen.
Auf seinem Online-Portal Ostbelgien Direkt ließ Cremer durch seinem Rechtsbeistand erklären, mit seiner Berufung gebe das Grenz-Echo zweifelsfrei zu erkennen, dass mit der Kündigung auch persönliche Animositäten verbunden waren.
od/vkr - Archivbild: BRF