Der Kassationshof hat den Rekurs des frühereren AS Eupen-Direktors Manfred Theissen verworfen. Das meldet das Grenz-Echo. Gegen Theissen und seinen Verein hatte die Eupener Justiz im Jahr 2011 Ermittlungen aufgenommen. Die Eupener Ratskammer und die Lütticher Anklagekammer hielten daraufhin die Verdachtsmomente für stichhaltig, dass Theissen ein Schreiben an den Fußballverband rückdatiert habe.
Theissen soll als Generaldirektor der AS Eupen im Frühjahr 2011 einen Einschreibebrief an den Belgischen Fußballverband rückdatiert haben, um fristgerecht Einspruch gegen die Wertung eines Spieles einzulegen. Dadurch sollten wichtige Punkte für den Verbleib der AS Eupen in der ersten Fußball-Division gesichert werden.
Nach Informationen der Zeitung wird mit einem Prozess vor dem Eupener Strafgericht im Herbst gerechnet. Urkundenfälschung kann mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
ge/fs - Archivbild: Eric Lalmand (belga)