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Urteil: Kündigung von Grenz-Echo-Chefredakteur war nicht rechtens

31.03.201409:28
Gerard Cremer zufrieden mit dem Start von "Ostbelgien Direkt"
Gerard Cremer zufrieden mit dem Start von "Ostbelgien Direkt"

Das Arbeitsgericht Eupen hat die fristlose Kündigung von Gerard Cremer im Mai 2012 für rechtswidrig erklärt. Die Zeitung muss dem 58-jährigen Publizisten eine Entschädigung zahlen. Die Kosten für das Verfahren wurden dem GE auferlegt.

Der juristische Streit nach der Entlassung von Grenz-Echo-Chefredakteur Gerard Cremer hat nach fast zwei Jahren ein Ende gefunden. Das Arbeitsgericht Eupen hat die im Mai 2012 erfolgte fristlose Kündigung des 58 Jahre alten Publizisten als rechtswidrig anerkannt.

Demnach muss die Grenz-Echo AG den heutigen Herausgeber von "Ostbelgien Direkt" für die widerrechtlich erfolgte Kündigung und die vorzeitige Auflösung des Chefredakteur-Vertrags entschädigen. Außerdem wurden dem Grenz-Echo die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Cremers Rechtsbeistand, die Brüsseler Anwaltskanzlei Kocks & Partners, sei zufrieden mit der Entscheidung der ersten Kammer des Eupener Arbeitsgerichtes, meldet das Online-Magazin "Ostbelgien direkt."

Noch ist offen, ob das Grenz-Echo Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird. Cremer war siebeneinhalb Jahre lang Chefredakteur der Zeitung.

od/rkr - Archivbild: BRF

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