Die Justizlandschaft wird ab dem 1. April neu gezeichnet. Durch die Reform gibt es dann nur noch 12 statt bislang 27 Gerichtsbezirke. Die neuen Gerichtsbezirke stimmen größtenteils mit den Provinzen überein. Dazu kommen der zweisprachige Gerichtsberzirk Brüssel und der deutschsprachige Gerichtsbezirk Eupen.
Die Reform der Gerichtsbezirke ist für die Bürger kaum von Bedeutung, da sie sich noch immer zum gleichen Justizpalast begeben müssen. Auch die 187 Friedensgerichte bleiben bestehen. Die Reform soll den Magistraten mehr Autonomie bieten und für mehr Mobilität sorgen. Bislang gab es bei einem Akten-Rückstand kaum Lösungsmöglichkeiten.
belga/mz