Vor dem Lütticher Geschworenengericht ist Raphaël Wargnies aus Malmedy von dem Psychiater und dem Psychologen, die ihn untersucht haben, als zurechnungsfähig bezeichnet worden. Wohl nannten sie ihn persönlichkeitsgestört, impulsiv und ohne Schuldbewusstsein. Sie beschreiben den 36-Jährigen auch als einen Einzelgänger, intelligent und unglücklich.
Übereinstimmend erklärten sie, sein Alkoholkonsum habe auf ihn ein zerstörerisches Wirken gehabt. Ein Arzt, der als Zeuge gehört wurde, erklärte, wenn Wargnies zu trinken begonnen habe, konnte er nicht mehr aufhören. Der Toxikologe schätzte vor Gericht den Alkoholgehalt im Blut des Angeklagten zur Tatzeit auf zwei Gramm pro Liter.
Der Gerichtsmediziner sagte aus, das 61-jährige Opfer habe schwerste Schädelverletzungen aufgewiesen, verursacht durch mindestens sechs heftige Hammerschläge.
Am Dienstag hatte Raphaël Wargnies bekräftigt, dass er aus Schwulenhass sein Opfer erschlagen habe.
belga/fs