Der 65-jährige deutsche Staatsbürger hat laut Gerichtsurteil einen Teil des Lösegeldes, das bei der Entführung des Industriellen Jan Philipp Reemtsma erpresst worden war, versteckt und gewaschen. Er war zuvor von zwei anderen Bandenmitgliedern, darunter seinem Bruder, schwer belastet worden.
Die Verteidigung konnte sich nicht mit ihrer Sicht durchsetzen, ihr Klient sei Opfer eines "Deals" der Beiden mit der deutschen Staatsanwaltschaft geworden.
Die Güter von Hans Jochen Kramer, die aus der Entführung stammen, werden eingezogen. Dazu gehört auch sein Wohnhaus.
Wohl wurde der Teil der dreijährigen Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt, der über die dreimonatige Untersuchungshaft hinausgeht, auch mit Blick auf die lange Zeit, die seit der Straftat vergangen ist.
mitteilung/fs