Zur Sicherung und Steigerung der Qualität im Unterrichtswesen ist jede Schule dazu verpflichtet, im Dreijahresrhythmus eine interne Evaluation durchzuführen. Deren Ziel ist es zu überprüfen, ob und in welchem Maße die Schulstrukturen, Methoden und Ergebnisse der schulischen Arbeit mit den Zielen des Schulprojektes übereinstimmen. Außerdem verabschiedete die Regierung den Vorentwurf eines Dienstleistungsdekretes zur Umsetzung der europäischen Vorschriften.
mitteilung/mh