Zu Inhalt wechseln
  • BRF Nachrichten
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
BRF Nachrichten
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
-

Verleumdung und Beleidigung - Gespräch mit Andrea Tilgenkamp

11.03.201418:57
Staatsanwältin Andrea Tilgenkamp
Staatsanwältin Andrea Tilgenkamp

Bei bei der Staatsanwaltschaft Eupen laufen Ermittlungen gegen einen Forenschreiber. Er hatte im Forum von OstbelgienDirekt ein Posting veröffentlicht, in dem sich Patrick Bonni verleumdet sieht.

Früher galt der Stammtisch als der Ort, wo man ungezügelt seiner Meinung freien Lauf ließ. Heute sind es Internetforen, in denen ohne Rücksicht auf Sitte und Anstand Dampf abgelassen wird. Schließlich muss man im Internet dafür mitunter nicht einmal seinen guten Namen hergeben und darf scheinbar anonym schreiben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung muss herhalten für verbales Pöbeln - nicht selten zum Schaden Dritter.

Derzeit laufen bei der Staatsanwaltschaft Eupen erstmals Ermittlungen gegen einen solchen Forenschreiber. Er hatte im Forum von OstbelgienDirekt ein Posting veröffentlicht, in dem sich der suspendierte Direktor des IAWM Patrick Bonni verleumdet sieht. Er hat Anzeige erstattet, die Ermittlungen laufen noch.

Der Vorwurf Verleumdung wird schnell laut, wenn jemand über einen anderen Ehrabschneidendes in die Welt setzt. Das Gesetz kennt in diesem Bereich gleich mehrere Straftaten. Je nachdem, ob jemand einem anderen eine strafrechtlich relevante Tat unterstellt oder eine Tat, die zwar ehrrührig ist, aber nicht die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft.

Was darf man also in Internetforen über Dritte verbreiten und was nicht? Oder anders gesagt: Wo endet die freie Meinungsäußerung? Wann ist von Verleumdung, beziehungsweise übler Nachrede die Rede? Frau Prokurator Andrea Tilgenkamp erklärt, was es damit auf sich hat. Eines ist deutlich, die Kriterien für eine Verleumdung oder üble Nachrede liegen hoch.

Archivbild: BRF Fernsehen

Nach oben
  • Home
  • Regional
  • National
  • International
  • Sport
  • Meinung
  • Kultur
  • 80 Jahre BRF

Neuigkeiten zum BRF als Newsletter

Jetzt anmelden
Sie haben noch Fragen oder Anmerkungen?
Kontaktieren Sie uns!
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Barrierefreiheit
  • Cookie-Zustimmung anpassen

Design, Konzept & Programmierung: Pixelbar & Pavonet

Cookie Hinweis

Wir nutzen Cookies, um die Funktion der Webseite zu gewährleisten (essentielle Cookies). Darüber hinaus nutzen wir Cookies, mit denen wir User-Verhalten messen können. Diese Daten teilen wir mit Dritten. Dafür brauchen wir Ihre Zustimmung. Welche Cookies genau genutzt werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Nur essentielle Cookies zulassen Alle Cookies zulassen
  • BRF1
  • BRF2
  • Mediathek
  • Unternehmen
  • Home
  • Regional
    • Alle Gemeinden
    • Amel
    • Büllingen
    • Burg-Reuland
    • Bütgenbach
    • Eupen
    • Kelmis
    • Lontzen
    • Raeren
    • St. Vith
  • National
  • International
  • Sport
    • Fußballergebnisse
  • Meinung
    • Kommentar
    • Presseschau
  • Kultur
    • Bücher
    • Kino
    • Kunst
    • Medien
    • Musik
  • 80 Jahre BRF
  • Wetter
  • Verkehr
  • iconfacebook-1
  • iconyoutube-1
  • instagram
  • linkedin2
  • BRF1 Livestream
  • BRF2 Livestream
  • BRF Podcast
Podcast
-