Senioren und Behinderte, die Anspruch auf eine Telefonhilfe der Provinzialregierung Lüttich haben, sollten die erste Telefonrechnung des Jahres 2014 bis spätestens Ende März bei der zuständigen Stelle der Provinz Lüttich einreichen. Darauf weist die Stadt Eupen hin.
Betroffene Bürger können die komplett quittierte Rechnung auch im Rentendienst und am Empfangsschalter der Stadtverwaltung abgeben.
Mit./RKr - Illustrationsbild BRF