Die Eltern der Mädchen bestehen darauf, dass sie ein Kopftuch tragen. Dies widerspricht der Schulordnung, die allen Schülern das Tragen von Kopfbedeckungen innerhalb des Schulgebäudes untersagt. Jetzt hat das BSK die Prozedur zum definitiven Schulausschluss der drei Kinder eingeleitet.
vivacité / sh