Der Jordanier hatte sich gegen die Betäubung durch einen Anästhesisten gewehrt. Erst nach Rücksprache mit einem Moslem-Geistlichen hatte der Mann in die Betäubung doch eingewilligt. Der Anästhesist, der bei der Operation nicht anwesend sein durfte, erstattete Strafanzeige. Das Gericht in Hasselt fand, dass der Mann seine Frau in Lebensgefahr brachte. In dem Urteil wird auf mangelnden Respekt gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal hingewiesen.
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