Damit wäre die Mühle in etwa zwölf Jahren amortisiert.
Nach einem ministeriellen Rundschreiben braucht man jetzt keine Sondergenehmigung mehr, um als Privatperson eine Windmühle zu bauen. Eine gewöhnliche Baugenehmigung reicht aus. Für Unternehmen ist das bereits länger möglich.
vrt/km