Das Quartett hatte in Deutschland mit Schwarzgeld Lottogewinnern Gewinnlose abgekauft. Sie hatten diese bei der Lottoannahmestelle abgeliefert und das auf diese Weise gewaschene Geld kassiert. Neben einer hohen Geldbuße wurden die Männer auch zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.
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