Außerdem muss er 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Vater von zwei erwachsenen Söhnen hat vor fünf Jahren eine damals 15-Jährige wiederholt unsittlich berührt. Sie war damals vorübergehend bei der Familie des Angeklagten untergebracht, weil die alleinerziehende Mutter in Kur war.
swr/rkr