Eine Klage der Ecolofraktion im Stadtrat hatte für eine Unterbrechung der Arbeiten gesorgt. Ursprünglich war geplant, die Orginalfassade des Gebäudes zu erhalten und nur den Kern neu zu bauen. Da sich das Mauerwerk aber in einem zu schlechten Zustand befand, hat der Bauherr die Front gleich mit abgerissen. Mit der Stadt einigte er sich auf einen orginalgetreuen Neubau der Fassade. Weil der Bauträger jedoch den Abriss ohne Genehmigung einleitete und mit dem Neubau begann, bevor eine offizielle Genehmigung vorlag, beschäftigte sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall. Sie sieht von strafrechtlicher Verfolgung ab und verweist auf eine Verwaltungsstrafe. Diese wird von der Wallonischen Region verhängt und wird zwischen 1000 und 2000 Euro liegen.
jour / okr