Sie werden durch einen Grundlagenerlass für die Ausbildung in mittelständischen Unternehmen geregelt. Darin sind Rechte und Pflichten der Ausbilder und der Lehrlinge festgelegt. Außerdem werden anerkannte Ausbildungsbetriebe mit einem Label zertifiziert. Herzstück der Reform ist aber eine neue Durchlässigkeit im Bildungswesen: Nach Abschluss eines Sonderjahres können ausgebildete Gesellen dadurch zum Hochschulstudium zugelassen werden.
sh/alk