Die Strafe bezieht sich neben dem Missbrauch in 85 Fällen auch auf gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung. Das Mädchen war im Alter zwischen 15 und 18 Jahren von seinem Stiefvater viermal schwanger geworden. Ein Kind trug die Jugendliche aus, während sie die anderen drei Schwangerschaften abbrach.
lrs/rkr