In dem Revisionsprozess soll geklärt werden, ob die Tat ein heimtückischer Mord oder ein Totschlag war. Im ersten Prozess waren die Richter von einem Totschlag ausgegangen. Das Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Vor etwa zwei Jahren hatte der 35-jährige Informatiker am Aachener Westbahnhof die Freundin seiner Lebensgefährtin vor einen Zug gestoßen. Die Richter hatten den Mann zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und ihm wegen einer Persönlichkeitsstörung verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt. Der Täter hatte dem Opfer die Schuld dafür gegeben, dass seine Freundin sich von ihm trennen wollte.
wdr/rs