Der Mann hatte im Februar mit einem Messer auf seinen Vetter eingestochen. Ein Stich hatte das Herz des Opfers nur um einen Zentimeter verfehlt. Der Vorsitzende Richter am Aachener Landgericht erklärte in seiner Urteilsverkündung, wer so zusteche, der nehme auch den Tod billigend in Kauf. Warum der Angriff mit dem Messer erfolgte, blieb auch in der Verhandlung unklar. Täter und Opfer waren stark angetrunken. Sie sagten im Prozess aus, dass sie sich an nichts mehr erinnern könnten. Das Opfer war nur dank eines hilfsbereiten Passanten, der den Notarzt herbeirief, gerettet worden.
wdr/rs