Ein Arbeiter war auf einer Großbaustelle in Aachen von einer Betonwand erschlagen worden. Die Justiz wirft dem Geschäftsführer vor, die Beschäftigten nur unzureichend eingewiesen zu haben.
lnw/rkr
Nach einem tödlichen Arbeitsunfall hat die Staatsanwaltschaft in Aachen gegen zwei Beschäftigte einer Baufirma Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.
Ein Arbeiter war auf einer Großbaustelle in Aachen von einer Betonwand erschlagen worden. Die Justiz wirft dem Geschäftsführer vor, die Beschäftigten nur unzureichend eingewiesen zu haben.
lnw/rkr