Anders als etwa in Baden-Württemberg muss dafür laut Innenministerium kein Polizeigesetz geändert werden. In NRW erlaubt demzufolge ein Ordnungsbehördengesetz den Kommunen, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Vor einer Woche hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Alkoholverbot in Freiburg für unwirksam erklärt.
dpa / sh