Vor dem Eupener Strafgericht hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine fünfjährige Haftstrafe gegen einen 52-jährigen Mann gefordert, der sich an seiner Nichte vergangen hat, seitdem diese elf Jahre alt ist. Der sachverständige Psychiater erklärte ihn nicht für pervers. Vielmehr seien seine grundlegenden Fixpunkte verrutscht: Vom Onkel sei er zum intimen Freund geworden, bis hin zu sexuellen Handlungen. Eine Therapie hält der Sachverständige für erforderlich.
In einem anderen Fall fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft für einen 40-jährigen Angeklagten, der eine geistigbehinderte junge Frau vergewaltigt haben soll. Die Straftat soll sich in seiner Wohnung zugetragen haben, was der Angeklagte bestreitet. Die 18-jährige Frau konnte aber, trotz ihrer Behinderung, Möbel und Aussehen der Wohnung beschreiben.
belga/lameuse/fs