Laut Gesetz müssen die Bundesländer für den Verdienstausfall von Menschen aufkommen, die als Angehörige oder Kontaktpersonen von Schweinegrippe-Infizierten unter Quarantäne gestellt werden. Insgesamt wurden bisher in NRW 71 Anträge auf Entschädigung gestellt, teilten die zuständigen Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe heute der dpa mit. Die Höhe der Forderungen war noch unklar.
dpa/cd