Der Bundesgerichtshof habe die Revision des zu sechs Jahren Haft verurteilten Bernd Dieter Kramer als unbegründet abgewiesen, teilte das Aachener Landgericht heute. Der 60-jährige Kramer hatte 250.000 US-Dollar und sechs Millionen Schweizer Franken Lösegeld aus der Entführung des Hamburger Millionärs Jan Philipp Reemtsma transportieren und verstecken lassen. Das Gericht hatte Kramer wegen Geldwäsche in drei Fällen verurteilt. Nach der Einschätzung des Landgerichts Aachen war Kramer damals strategischer und konzeptioneller Kopf einer Geldwäscher-Bande.
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