In Belgien stand dieses Mittel zur Bewältigung der Wirtschaftskrise nur Arbeitern offen. Erst seit Anfang des Monats können Betriebe auch Angestellte in Kurzarbeit schicken. Bedingung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent in dem betroffenen Unternehmen. Bei Kurzarbeit verliert der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsstunden und seines Gehalts, behält aber den Arbeitsplatz. Kurzarbeit hat keinen Einfluss auf zukünftige Sozialleistungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind.
Die Kurzarbeit ist zunächst bis Ende des Jahres erlaubt. Sollte die Wirtschaftskrise es erfordern, ist eine Verlängerung möglich.
okr