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Flussvertrag Amel - 107 Partner engagieren sich erneut

20.12.201318:00
Die Amel in Deidenberg

In Malmedy ist das neue Dreijahresprogramm im Rahmen des Flussvertrages für die Amel lanciert worden. Vertreter von mehr als hundert Partnern unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung, darunter auch die Gemeinden Amel, Büllingen, Bütgenbach und St. Vith.

Der Begriff an sich ist nach wie vor gewöhnungsbedürftig: "Flussvertrag" - darunter kann man sich auf Anhieb nicht so wirklich viel vorstellen. Das weiß auch Fabrice Léonard, der dieser Zweckgemeinschaft im Einzugsgebiet der Amel als Präsident vorsteht. Es geht darum, die Wasserqualität eines Flusslaufs und der Bäche in seinem Einszugsgebiet zu sichern, indem sich alle Beteiligten um einen Tisch setzen: Behörden, Naturschutzorganisationen, Anglervereine und viele mehr.

107 Partner sind es insgesamt beim Flussvertrag für die Amel und die haben in den kommenden drei Jahren einiges vor: 1075 Einzelaktionen stehen auf dem Programm, darunter kleine punktuelle Verbesserungen oder auch gut sichtbare Maßnahmen wie das Freilegen der Warche auf dem Gelände der früheren Papierfabrik in Malmedy. Andere Maßnahmen sind langfristig angelegt und kehren wieder, etwa die Müllsammelaktion "Saubere Bachläufe" oder die "Tage des Wassers" im März.

Von der Quelle der Amel zwischen Honsfeld und Heppenbach bis Comblain-au-Pont, wo sie in die Ourthe mündet, machen 16 Gemeinden aus dem Einzugsgebiet mit, nicht zuletzt diejenige, die ihren Namen trägt. Amels Umweltschöffe Stephan Wiesemes weiß, dass ein wirksamer Wasserschutz schon am Oberlauf anfängt. An anderen Stellen werden vorübergehend schwimmende Barrieren eingerichtet, wie derzeit in Malmedy auf der Warchenne und dann reihum in allen sechzehn angeschlossenen Gemeinden. Wie Fabrice Léonard erklärt, handelt es sich frei übersetzt um die "Operation UFO", für "Unbekannte Flussobjekte".

Die so gesammelte Menge an achtlos weggeworfenen Flaschen oder Getränkedosen soll die Augen öffnen für einen respektvollen Umgang mit dem Wasser - nicht nur seitens der Unterzeichner des Flussvertrages.

Archivbild: BRF

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