Das folgt aus einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Es geht um einen seit 20 Monaten inhaftierten Angeklagten. Diesmal ist das Landgericht in Mönchengladbach in der Kritik. In der vergangenen Woche war in Mönchengladbach ein vorbestrafter Kinderschänder freigelassen worden, weil die dortige Staatsanwaltschaft zu langsam gewesen sein soll.
dpa/RS
Justiz zu langsam: Untersuchungshäftling darf auf Entlassung hoffen
Die nordrhein-westfälische Justiz muss möglicherweise erneut einen Untersuchungshäftling wegen zu langsamer Bearbeitung des Verfahrens freilassen.