Am 3. Dezember, dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, begrüßt die entsprechende Dienststelle in der DG die Erstellung eines Aktionsplans zur progressiven und koordinierten Umsetzung der UN-Konvention auf Ebene der DG und sicherte zu, sich daran zu beteiligen.
Die Dienststelle für Menschen mit Behinderung erinnert daran, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und teilbar sind - und dass Menschen mit Behinderung ihren Beitrag zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften leisten können und wollen. Damit tragen sie zur Sicherung von Demokratie und Solidarität bei.
Die aktiven Kräfte der DG sind dazu aufgerufen, diese Erklärung zur gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen.
mitt/fs - Archivbild: belga