Zunächst war es in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit um die Klage der langjährigen Sekretärin von Fred Evers gegangen. Die Frau hatte auf Kündigungsabfindung geklagt, weil sie nach Beendigung des Mandats von Evers als Parlamentspräsident nicht, wie von diesem angeblich versprochen, in das Transportunternehmen Ghémar zurückkehren konnte. Evers war bis zur Auflösung des Unternehmens dessen Geschäftsführer gewesen. Die Klägerin behauptet, sie habe während ihrer Arbeitszeit als Sekretärin und parlamentarische Mitarbeiterin des Politikers Evers auch Dienste für die Firma Ghémar geleistet. Aufgrund dieser Aussage ermittelt jetzt die Polizei. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Die Kernfrage lautet, ob öffentliche Mittel, sprich Steuergelder, zweckentfremdet verwendet wurden. Evers hatte aufgrund seiner Funktionen als föderaler und regionaler Parlamentarier sowie als Präsident des PDG Anrecht auf eine mit öffentlichen Mitteln bezahlte Mitarbeiterin.
fs/rs