Die nötigen städtebaulichen Veränderungen der Pläne seien zwar nicht aufwendig, müssen aber der Wallonischen Region zur Beurteilung vorgelegt werden. Dann hat die Öffentlichkeit noch einmal 30 Tage Zeit, Kritik zu äußern. Anschließend muß die Stadt zu einer Entscheidung kommen. Danach hat die Wallonische Region 120 Tage Zeit, um ihre Zustimmung zu geben oder nicht. Die letzte Entscheidung über den Bau liegt dann bei der Stadt.
b / sh