Das berichtet das Grenzecho heute. Der Anwalt des Verurteilten kündigte einen Kassationsrekurs an. Das Urteil des Appellationshofes ist daher noch nicht vollstreckbar. Der Notar darf seinen Beruf zunächst weiter ausüben.
ge / sh
Der Lütticher Appellationshof hat einen 53-jährigen Notar aus Sankt Vith wegen Erbschaftsbetrugs zu einer Haftstrafe von zehn Monaten und zu einer Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro verurteilt.
Das berichtet das Grenzecho heute. Der Anwalt des Verurteilten kündigte einen Kassationsrekurs an. Das Urteil des Appellationshofes ist daher noch nicht vollstreckbar. Der Notar darf seinen Beruf zunächst weiter ausüben.
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