Der Bundesgerichtshof bestätigte mit einem heute veröffentlichten Beschluss eine sechsjährige Jugendstrafe, die das Landgericht Aachen im Oktober 2008 gegen den damals 18-Jährigen verhängt hatte. Der junge Mann hatte die Tat in Stolberg gestanden, sich aber auf «Nothilfe» berufen. Laut Gericht war der Messereinsatz aber unverhältnismäßig.
lnw/rkr