Der Angeklagte soll seinen Auszubildenden mit Geld dazu gebracht haben, mit ihm vor einer Kamera sexuelle Handlungen vorzunehmen. Der Richter bezeichnete die acht Taten als menschenverachtend. Der Gastwirt habe die Abhängigkeit seines damals 16-jährigen Lehrlings ausgenutzt, um ihn zum Mitwirken an den pornographischen Aufnahmen zu bewegen.
swr/rkr