Nach Angaben der Stadtverwaltung in Eupen sind die entsprechenden Mitteilungen über den 2,41-prozentigen Anstieg der deutschen Rente unterwegs. Die Nutznießer einer deutschen Rente müssen eine so genannte Lebensbescheinigung beibringen, die durch eine amtliche Stelle bestätigt werden muss. Dies kann entweder durch Botschaften, Konsulate oder Notare, durch eine Bank oder bei der Stadtverwaltung erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Rentendienst im Rathaus der Stadt Eupen.
mit./rkr