Das melden heute mehrere Zeitungen. Als Grund für die Maßnahme wird die schwierige Wirtschaftslage genannt. Gerne hätte die Direktion nach eigenen Angaben die Angestellten in Kurzarbeit geschickt. Dies ist aber nach wie vor nur für Arbeiter möglich. Zwar hat sich die Föderalregierung im Mai auf eine Abänderung des Gesetzes verständigt, dieses ist jedoch noch nicht im Staatsblatt erschienen und somit noch nicht rechtskräftig.
belga/jp