Diese schreibt vor, dass ein LKW-Fahrer wöchentlich höchstens drei aufeinander folgende Fahrten in einem anderen Land absolvieren darf. Danach muss der LKW wieder in sein Herkunftsland zurück. Die EU-Kommission hat jetzt einer Abweichung von der EU-Regelung zugestimmt. Die Freistellung ist wichtig für die Transportunternehmen im Grenzland und gilt nur ausschließlich für Belgien, die Niederlande und Luxemburg.
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