Die Polizeizone Eifel wird in der Woche vom 4.- 8. November verstärkt die Einhaltung der verschiedenen Regelungen in Bezug auf den Unterhalt von Hecken und Parzellen, frei umherlaufende Hunde und Hausnummern kontrollieren. Verstöße werden der zuständigen Vollstreckungsbeamtin mitgeteilt und können mit Verwaltungsstrafen bis zu 250 Euro geahndet werden.
Im Vorfeld der Aktionswoche erinnert die Eifelpolizei an folgende Bestimmungen.
Unterhalt von Hecken
Hecken und Anpflanzungen, durch die das Eigentum und die öffentliche Straße begrenzt werden oder die in der Nähe der öffentlichen Straße angelegt sind, müssen das ganze Jahr über so gepflegt werden, dass sie nicht auf die öffentliche Straße ragen, keine Sichtbehinderung darstellen und niemanden behindern.
Verkehrsschilder, die Stromversorgung, das Kabelfernsehen, die öffentliche Beleuchtung, Elektro-, Telefon- , Fernsehverteilermasten und die Bürgersteige müssen frei bleiben.
Die durch das Beschneiden der Hecken entstandenen Abfälle müssen unverzüglich aufgehoben und weggeräumt werden. Radwege und Bürgersteige müssen besenrein gesäubert werden. Der Heckenschnitt muss mindestens einmal jährlich vor dem 1. November erfolgen.
Unterhalt Parzellen
In geschlossenen Ortschaften oder Wohngebieten müssen Parzellen, die brach liegen, bebaut sind oder als Weideland dienen, einwandfrei sauber gehalten werden. Im Prinzip müssen diese Parzellen zweimal jährlich gemäht oder gesäubert werden.
Streunende Hunde
Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt streunen zu lassen oder ihnen Auslauf zu öffentlichen oder privaten Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zu gewähren. Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Hausnummern
An der Straßenfassade jedes Gebäudes muss eine Hausnummer angebracht werden. Diese muss jederzeit von der Straße aus gut sichtbar sein. Bei Bedarf soll eine Reproduktion am Briefkasten angebracht werden.
mitt/km - Bild: Franz Beckers