Dem Antrag der Stadt, neben dem Dom auch das Rathaus in den Katalog der schützenswerten Kulturdenkmäler aufzunehmen, wird voraussichtlich nicht entsprochen. Dies geht aus Beschlussvorlagen für eine Sitzung des Welterbekomitees im spanischen Sevilla hervor. Nordrhein-Westfalen hatte in Abstimmung mit Stadt und Domkapitel einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Aachener Dom war als erstes deutsches Denkmal 1978 in die Liste des Unesco-Weltkulturerbes aufgenommen worden.
dpa/rkr