Die zuständigen regionalen und gemeinschaftlichen Dienste, die für die berufliche Ausbildung zuständig sind, haben ein Abkommen abgeschlossen, das es den Arbeitsuchenden und Teilzeitarbeitnehmern ermöglicht, an einer Ausbildung in einer anderen Region als der teilzunehmen, in der sie wohnen. Das Abkommen gilt vorerst für ein Jahr.
mit./rkr