Der Polizeirat der Zone Eifel will künftig auch Umweltverstöße durch Verwaltungsstrafen ahnden lassen. Die Umweltverordnung betrifft Verstöße wie das Verbrennen von Hausmüll oder kleinere wilde Mülldeponien.
Wo sie strafrechtlich nicht relevant sind, soll eine Handhabe geschaffen werden, gegebenenfalls Verwaltungsstrafen verhängen zu können - durch die dafür bezeichnete Beamtin der Provinz. Die allgemeine verwaltungspolizeiliche Verordnung wurde um ein paar Änderungen ergänzt.
Zonenchef Daniel Keutgen erinnerte in diesem Zusammenhang an die Aktionswoche vom 4. bis zum 8. November.
Die spürbarste Änderung ist ohnehin gesetzlich geregelt: Mit Beginn des neuen Jahres steigt der Höchstsatz für die Bußgelder von 250 auf 350 Euro.
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