Kind ist man im Sinne der Kinderrechtekonvention von 0 bis 18 Jahren. Die Konvention betrifft also auch Jugendliche. Aber wieso wechselt das gleiche Kind von einem Dienst in den anderen? Beispielsweise vom Dienst für Kind und Familie zum PMS-Zentrum? Behindert dies nicht einen ganzheitlichen Blick auf das einzelne Kind?
In der DG will man von diesen Brüchen weg - und ist dabei ganz an der Spitze der internationalen Entwicklung bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Das Parlament der DG muss diesem Plan (mit zwei-Drittel-Mehrheit) noch zustimmen, aber die Fraktionen haben bereits ihre Zustimmung signalisiert.
Doch auf dem Terrain gilt es, dies vorzubereiten: Und deshalb beschnupperten sich drei Tage lang die Mitarbeiter und Fachleute lernten sich kennen und tauschten sich aus. Die Workshops leiteten Prof. Dr. Stuart Hart, stellvertretender Direktor des Internationalen Instituts für Kinderrechte und Entwicklung, und Marianne Kant-Schaps, Gründerin des Europäischen Netzwerks der Schulpsychologen.
Bilder: BRF