Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der 39-jährige Hauptangeklagte sein Opfer im November 2005 vorsätzlich mit einem Elektrokabel erdrosselte. Er wurde auch wegen Raub, Erpressung und Beseitigung der Leiche verurteilt. Seine mitangeklagte Frau wurde vom Mordvorwurf freigesprochen und nur wegen Erpressung und Beseitigung der Leiche verurteilt. Die 49-Jährige hatte offenbar unter dem Einfluss ihres Mannes für sich das gleiche Strafmaß gefordert, da sie an der Tat im gleichen Umfang beteiligt gewesen sein wollte wie ihr Mann. Die Geschworenen folgten dieser Auffassung nicht.
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