Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage gegen die tagebaubedingte Verlegung und den sechsspurigen Ausbau ab. Die Arbeiten haben bereits im September 2008 begonnen. Bis 2017 soll der Tagebau Hambach an die A4 angeschlossen werden. Das Gericht befand, dass die Trassenwahl die Rechte der Privatpersonen nicht verletze und wies die Forderung nach weitergehenden Schutzmaßnahmen ab. Der Bund für Umselt und Naturschutz BUND sprach von einem "Fehlurteil zu Lasten von Mensch und Natur".
az / sh