Das Berufungsgericht von Gent hatte den Mann bereits wegen Verstößen gegen das Jagdrecht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. An seinem Arbeitsplatz bei der Flämischen Umweltverwaltung wurde ihm gekündigt.
avlux/meuse/ga
Vier Monate Haft wegen illegalen Vogelfangs hat die Staatsanwaltschaft in Neufchâteau gegen einen Wiederholungstäter gefordert. Dieser war mehrfach auf frischer Tat ertappt worden.
Das Berufungsgericht von Gent hatte den Mann bereits wegen Verstößen gegen das Jagdrecht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. An seinem Arbeitsplatz bei der Flämischen Umweltverwaltung wurde ihm gekündigt.
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