Mit Lobeshymnen von Mehrheit und Opposition wurde ein Dekret über Förderpädagogik im Unterrichtswesen der DG genehmigt. Das Dekret über sonderpädagogische Förderung von Schülern mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen gilt für alle schulischen Bereiche, vom Kindergarten bis zur Sekundarschule. An der Integration in die Regelschule wird festgehalten, doch auch die Förderschulen sollen weiterhin bestehen. Geschaffen wird ein Zentrum für Förderpädagogik, und die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrpersonen werden verstärkt. Die Integrationslehrer erhalten ein Statut und Planungssicherheit in der Zukunft.
wb/km netz